Die Stadtbücherei hat wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten ihre Türen geöffnet.
Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht in Bad Schwartau: Nach der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen besteht auch in Bad Schwartau Maskenpflicht. Folgende Bereiche werden daher als Maskenpflicht ausgewiesen:
•Markttwiete/Fußgängerzone, täglich, jeweils 8 - 19 Uhr •gesamter Marktplatz, Mittwoch und Samstag, jeweils 7 - 14 Uhr •in allen Passagen (Glockengang, Twiete, Marktarkaden), täglich, jeweils 8 - 19 Uhr •Parkplatz P 1 Center Eutiner Ring, täglich, jeweils 8 - 19 Uhr
Das Rathaus ist aufgrund des Pandemiegeschehens bis auf Weiteres nur eingeschränkt für die Öffentlichkeit zugänglich. Ein Betreten ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr möglich.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen zunächst telefonisch, per E-Mail oder Post vorzutragen. Sollte ein Besuch jedoch unumgänglich sein, werden Sie gebeten, über das Online-Terminbuchungsmodul für bestimmte Bereiche der Verwaltung einen Termin zu reservieren.
Ein Termin im Rathaus darf nur wahrgenommen werden, wenn keine Symptome vorliegen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten! Im Rathaus ist zwingend von den Besucherinnen und Besuchern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Mindeststandard OP-Maske oder FFP2-Maske, und eine Abstandsregelung von mind. 1,5 Metern einzuhalten. Falls die/der persönliche Ansprechpartnerin/Ansprechpartner im Rathaus nicht bekannt sein sollte, stehen unsere allgemeinen Kontaktmöglichkeiten wie gewohnt zur Verfügung: Stadtverwaltung: 0451 2000-0, E-Mail: stadtverwaltung@bad-schwartau.de
Fragen zu Corona, insbesondere zur Rechtslage in Ostholstein, können schriftlich gestellt werden per E-Mail an: buergertelefon-oh@kreis-oh.de
Hotline des Landes Schleswig-Holstein: 0431 79700001
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zu allgemeinen Informationen zum Coronavirus: 030 346465-100
Bei Diebstahl wenden Sie sich bitte unverzüglich an die zuständige Polizeidienststelle.
Wichtig:
Persönliches Erscheinen ist unumgänglich Der Führerscheinantrag wird an den Kreis Ostholstein / Führerscheinstelle weitergeleitet und dort bearbeitet. Sie erhalten von der Führerscheinstelle Eutin schriftliche Informationen über Kosten und Bearbeitungsdauer
Internationaler Führerschein: Der Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins kann grundsätzlich nur beim Kreis Ostholstein / Führerscheinstelle beantragt werden, außer es erfolgt gleichzeitig ein Umtausch (alt gegen neu).
Kreis Ostholstein Führerscheinstelle Bürgermeister-Steenbock-Straße 20 23701 Eutin Tel.: 04521 788-820
Fahrzeugscheinänderung
Sollten Sie innerhalb Ostholsteins umgezogen sein oder eine Namensänderung vorgenommen haben, müssen Ihre Fahrzeugpapiere geändert werden. Sollten Sie schon die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und II besitzen, ändern wir Ihre Papiere gerne. Sollten Sie noch im Besitz der alten Papiere, Fahrzeugschein/ -brief sein, lassen Sie diese bitte bei der Zulassungsstelle in Eutin ändern und umtauschen.
Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.