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Der Reisepass (Der EU-Biometrie-Pass)

Alle Deutschen können einen Reisepass erhalten. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen Sie für den Reisepass die schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen den alten Reisepass als Andenken wieder mitgeben, nachdem wir ihn als ungültig gekennzeichnet haben.

Ab einem Alter von 6 Jahren müssen zwei Fingerabdrücke im Bürgerbüro abgenommen werden.

Was benötigen Sie:

  • Ein neues biometrietaugliches Passbild (Frontalaufnahme)
  • Den alten Reisepass oder Personalausweis
  • Bei der erstmaligen Beantragung oder Einbürgerung ist die Vorlage einer Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde erforderlich.

Verfahren/Dauer:

  • In der Regel können Sie mit ca. 6 - 7 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen, in der Ferienzeit sogar länger.
  • Expresspass: Ihr Reisepass ist gegen Aufpreis innerhalb von 72 Stunden abholbereit.
  • 48-Seiten-Pass: dieser Reisepass hat 48 Seiten, gegenüber dem normalen Reisepass mit 24 Seiten
  • 48-Seiten-Express-Pass: Reisepass mit 48 Seiten im 72-Stunden-Verfahren

Die Gebühr richtet sich nach dem Alter:

  • Reisepass:
    Gebühr bis 24 Jahre beträgt: 37,50 => (6 Jahre Gültigkeit)
    Gebühr ab 24 Jahre beträgt: 70,00 => (10 Jahre Gültigkeit)
  • Expresspass:
    Gebühr bis 24 Jahre beträgt: 69,50 => (6 Jahre Gültigkeit)
    Gebühr ab 24 Jahre beträgt: 102,00 => (10 Jahre Gültigkeit)
  • 48-Seiten-Pass:
    Gebühr bis 24 Jahre beträgt: 64,50 => (6 Jahre Gültigkeit)
    Gebühr ab 24 Jahre beträgt: 82,00 => (10 Jahre Gültigkeit)
  • 48-Seiten-Express-Pass:
    Gebühr bis 24 Jahre beträgt: 96,50 => (6 Jahre Gültigkeit)
    Gebühr ab 24 Jahre beträgt: 114,00 => (10 Jahre Gültigkeit)

Der vorläufige Reisepass

Der vorläufige Reisepass ist ein Überbrückungsdokument, das kurzfristig ausgestellt wird. Der richtige Reisepass muss schon vorab oder gleichzeitig beantragt werden.

Der vorläufige Reisepass ist bis zu einem Jahr gültig.

Was benötigen Sie:

  • 1 neues biometrietaugliches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Ihren alten Reisepass oder Personalausweis 
  • Bei der erstmaligen Beantragung oder Einbürgerung ist die Vorlage einer Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde erforderlich.
  • Die Gebühr beträgt 26,00

Wichrtig:

  • Bearbeitungsdauer: 1 Tag

Der ePass stellt sich vor

ePass ist die Abkürzung für „elektronischer Reisepass“, also für einen Reisepass mit Chip. Im ePass-Chip sind personen- und dokumentenbezogene Daten gespeichert: zur Person: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit; zum Dokument: Seriennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdauer.

Außerdem sind noch sogenannte biometrische Daten gespeichert: bis zum Ausstellungsdatum 31.10.2007 das Passfoto, und bei Beantragung ab dem 01.11.2007 das Foto und die Fingerabdrücke.
Für den ePass werden zwei Fingerabdrücke benötigt. Die Abdrücke werden bei der Beantragung in der Passbehörde mithilfe von Scannern aufgenommen. Wenn man den Finger auf die Glasscheibe legt, wird der Fingerabdruck sekundenschnell elektronisch erfasst – ganz ohne Stempelfarbe.

Im Regelfall wird ein ePass für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Antrag auch für Kinder, von denen der Fingerabdruck ab 6 Jahren abgenommen wird.

Alte Pässe behalten übrigens ihre Gültigkeit. Neben den regulären Pässen wird es weiterhin die vorläufigen Reisepässe und Kinderreisepässe geben, die ohne Chip ausgestellt werden.

Mit der Einführung der Fingerabdrücke im ePass werden die Gebühren nicht angehoben. Ein zehn Jahre gültiger ePass kostet in Deutschland weiterhin 59 Euro. Für einen sechs Jahre gültigen ePass, der für Personen unter 24 Jahren ausgestellt wird, beträgt die Gebühr 37,50 Euro.

Fragen zur (Sicherheits-)Technik im ePass beantwortet das Service-Center des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.

Telefon: 01805 274-300 (8 – 17 Uhr für 12 Cent pro Minute).

E-Mail: ePass@bsi.bund.de

Ausführlichere Informationen erhalten Sie über das Internetportal des Bundesministeriums des Innern

Hinweis

Der Reise- sowie der ePass kann nur von Bürgern der Stadt Bad Schwartau im Rathaus von Bad Schwartau beantragt werden kann. 

Verlust oder Diebstahl Ihrer Ausweispapiere

Wenn Sie Ihr Personaldokument verloren haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir nehmen dann bei uns im Bürgerbüro eine Verlustanzeige auf, für die wir Ihre persönliche Unterschrift benötigen.

Bei Diebstahl wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.