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Der elektronische Personalausweis 

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Der elektronische Personalausweis kann auf Antrag schon ab Geburt ausgestellt werden. Die Unterschrift ist ab einem Alter von 10 Jahren zu leisten.

Für die Antragstellung benötigen Sie:

  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • alten Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
  • Bei der erstmaligen Beantragung oder Einbürgerung ist die Vorlage einer Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde erforderlich.
  • persönliches Erscheinen ist leider unumgänglich
  • unter 16 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern erforderlich

Gebühren:

  • 0 - 24 Jahre: 22,80 Euro
  • ab 24 Jahren: 37,00 Euro

Info:
Der neue elektronische Personalausweis enthält einen integrierten Chip, auf dem Ihre persönlichen Daten und der Fingerabdruck (ab 16 Jahren) gespeichert werden können. 

Bei Antragstellung wird Ihnen ein Handbuch über die Funktionen und die Nutzung des neuen Personalausweises ausgehändigt.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen.

Der Personalausweis kann nur von Bürgern der Stadt Bad Schwartau im Rathaus von Bad Schwartau beantragt werden kann. 

Der vorläufige Personalausweis

Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie uns darlegen können, dass Sie sofort einen Personalausweis benötigen. Beispielsweise, wenn unmittelbar eine Reise bevor steht.

Der vorläufige Personalausweis ist nur 3 Monate gültig.

Was benötigen Sie:

  • 1 neues biometrietaugliches Passbild (nicht älter als ein halbes Jahr), 35 mm breit und 45 mm hoch
  • Ihren alten Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis
  • Bei der erstmaligen Beantragung oder Einbürgerung ist die Vorlage einer Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde erforderlich.
  • Die Gebühr beträgt 10,00 €

Wichtig:

  • Zusammen mit dem vorläufigen Personalausweis muss der Bundespersonalausweis beantragt werden.
  • Bearbeitungsdauer: 1 Tag

Verlust oder Diebstahl Ihrer Ausweispapiere

Wenn Sie Ihr Personaldokument verloren haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir nehmen dann bei uns im Bürgerbüro eine Verlustanzeige auf, für die wir Ihre persönliche Unterschrift benötigen.

Bei Diebstahl wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.