Frage zum weiteren Vorgehen:

Welches weitere Vorgehen der Stadtverwaltung ist vor dem Hintergrund der für Bad Schwartau sich verschärfenden Konflikte und zunehmenden Belastungen geplant?


Antwort:

Die Stadtverwaltung wird das Verfahren der Hinterlandanbindung weiterhin engagiert und konstruktiv begleiten – gemeinsam mit den politischen Vertreterinnen und Vertretern sowie mit Ihrer Unterstützung. Bereits beauftragte Gutachten dienen dazu, die Anliegen der Stadt Bad Schwartau wissenschaftlich fundiert zu untermauern. Zudem setzen wir auf fortlaufende fachliche und juristische Beratung, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und nachhaltigen Schaden von unserer Stadt abzuwenden.

Mit Vertretern der Landes- und Bundespolitik wurden bereits Gespräche geführt, aber auch weiterhin gesucht. Sowohl die Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium als auch der Verkehrsminister des Landes gingen in den Gesprächen bislang allerdings davon aus, dass die Planung der Deutschen Bahn rechtskonform sei und somit rechtlich auch durchsetzbar.

Mit Details, etwa der fehlerhaften Trassenabwägung oder der möglichen Gesundheitsgefährdung durch Verkehrserschütterungen hat man sich dort aber noch nicht auseinandergesetzt.

Die dänische Parlamentariergruppe aus dem dortigen Verkehrsausschuss hat bei ihrem Besuch in der Stadt im letzten Jahr die Einwände aus Bad Schwartau dagegen sehr viel mehr beachtet. Man fürchtet dort, dass die Kommune und einzelne Bürger tatsächlich den Klageweg beschreiten könnten und es deshalb zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Herstellung der Schienenanbindung kommen könnte.

Die Deutsche Bahn allerdings wird an ihrer Planung festhalten, da mag die Stadt noch so überzeugende Argumente anführen. Für eine Änderung der Planung, etwa entsprechend der X-Trassenvariante bedarf es geänderter politischer Vorgaben oder aber einer Gerichtsentscheidung, die feststellt, dass die erfolgte Abwägung fehlerhaft ist und neu vorgenommen werden muss.