Frage zu den Belastungen:

Welche Belastungen aus Schienenverkehrserschütterungen und Bahnlärm sind zu erwarten?



Antwort:

Zukünftig werden in Bad Schwartau bei Inanspruchnahme der Ortsdurchfahrt für die Schienenanbindung infolge des nächtlichen Güterverkehrs bei voraussichtlich ca. 100 Wohngebäuden die nächtlichen Richtwerte für Industriegebiete überschritten. Diese Wohngebäude liegen aber in planungsrechtlich gesicherten „reinen“ oder „allgemeinen“ Wohngebieten (siehe auch §3, §4 Baunutzungsverordnung).

Verkehrserschütterungen
Unter Anwendung der von der Stadt eingeholten Untersuchungsergebnisse zur gesundheitsgefährdenden Wirkung von Verkehrserschütterungen ist bei Erreichen dieses nächtlichen Richtwertes bereits ein Anteil an hochschlafgestörten Menschen von 25% statistisch zu ermitteln.

Damit wird der aus der Rechtsprechung abzuleitende Schwellenwert der Unzumutbarkeit nächtlichen Verkehrslärms mit einem statistischen Anteil von 8,5% hoch schlafgestörter Menschen bereits um das 3-fache überschritten, wenn die nächtliche Erschütterung an den 100 Wohngebäuden in Bad Schwartau den Richtwert für Industriegebiete erreicht.
Es ist somit gerechtfertigt, für diese 100 Wohngebäude von einer Gesundheitsgefährdung auszugehen.

Zur näheren Erläuterung: Mit dem von der Stadt Bad Schwartau eingeholten Gutachten seitens der technischen Universität Dresden wurde erstmalig in Deutschland eine wissenschaftliche Sichtung und Bewertung von Untersuchungen zu möglichen Gesundheitsgefahren durch Schienenverkehrserschütterungen durchgeführt. Die Studie gibt den aktuellen internationalen Erkenntnisstand wieder.

Demnach ist abhängig von der jeweiligen Höhe der nächtlichen Immissionsbelastung in den Wohngebäuden von Trassenanliegern in einem zunehmenden Ausmaß mit schweren Schlafstörungen zu rechnen. Hierzu liegen Untersuchungsergebnisse sowohl aus Feldstudien als auch aus Laboruntersuchungen in den Niederlanden und in Schweden vor.

Ab wann die Immissionsbelastung als möglicherweise gesundheitsgefährdend erachtet werden muss, ist nicht medizinisch zu definieren. Die Gesundheitsgefährdung ist nämlich nicht erst ab einem bestimmten Schwellenwert wirksam, sondern wächst zunehmend mit wachsender Belastungsdosis.

Zunächst sind nur sehr wenige Menschen und besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen betroffen; bei höheren Erschütterungspegeln sind dann auch weniger empfindliche Gruppen und ein zunehmend größerer Anteil der Bewohner betroffen.

Diese Dosis-Wirkungsbeziehung besteht auch bei der Belastung durch Verkehrslärm. Hier hat der Gesetzgeber allerdings mit der Verkehrslärmschutzverordnung eine rechtlich verbindliche Vorgabe erlassen, indem Lärmgrenzwerte geltend gemacht werden, die eingehalten werden müssen. Diese sind zwar unterschiedlich hoch, je nachdem ob die Betroffenen in Wohngebieten oder etwa in Gewerbegebieten leben, aber ein nächtlicher Wert zwischen 60 und 65 dB(A) gilt gemäß Rechtsprechung je nach Prüfung des Einzelfalls als unzumutbar in eigentumsrechtlicher Hinsicht.

Bahnlärm
Ein ähnliches Bild ergibt sich infolge des Bahnlärms, der als sog. „Körperschall“ oder sog. „sekundärer Luftschall“ zusätzlich zu den Schienenverkehrserschütterungen in den Innenräumen der Wohngebäude auftreten wird:

Für 60 Wohngebäude wird ein nächtlicher Lärmmaximalpegel am Ohr des schlafenden Menschen von 40 dB(A) oder mehr prognostiziert. Im Hinblick auf die Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung wurde ein solcher Pegelwert bereits höchstrichterlich als Zumutbarkeitsschwelle beurteilt.

Die geplanten über 8 Meter hohen Schutzwände beidseitig der Bahntrasse können weder den sekundären Luftschall mindern noch die Schienenverkehrserschütterungen reduzieren.

Auch die punktuelle Absenkung des Gleises auf 3,2 Meter unter bestand an der Kaltenhöfer Straße bewirkt keinen signifikanten Schutz.

Die vom Deutschen Bundestag 2020 zusätzlich bereitgestellten Finanzmittel in Höhe von 100 Mio. EUR nur für Bad Schwartau finanzieren sehr teure, aber im Ergebnis wirkungslose Schutzmaßnahmen.

In ganzen Teilbereichen der Wohngebiete entlang der Stettiner Straße, der Elisabethstraße, der Peterstraße ist ein gesundes Wohnen zukünftig nicht mehr uneingeschränkt möglich.

Zu den Aussagen der Deutschen Bahn bezüglich der Planung des Erschütterungsschutzes für Bad Schwartau:
In ihrer Fachplanung betrachtet die Bahn nur zwei technische Schutzvarianten: die kostengünstige Besohlung von Bahnschwellen mit Elastomer-Matten und als teurere Maßnahme die Herstellung von geländegleichen, ca. 1 Meter tiefen Betontrögen, die mit einer Schottermatte aufgefüllt sind, auf welcher Oberbau und Gleise aufliegen.

Die kostengünstigere Bauweise erachtet die Deutsche Bahn als den gesetzlich geschuldeten Schutz. Die teurere Bauweise erachtet die Bahn als eine darüberhinausgehende Schutzmaßnahme, als sog. übergesetzlichen Schutz.

Dabei unterlässt sie es, offen zu legen, dass dieser angebliche übergesetzliche Schutz im Ergebnis unzureichend ist, da gemäß der eigenen technischen Gutachten im Auftrag der Bahn bei ca. 200 Wohngebäuden die gerichtlich anerkannten nächtlichen Richtwerte für Wohngebiete voraussichtlich nicht eingehalten werden.

Diesem Mangel begegnet die Vorhabenträgerin mit dem Hinweis, dass ein besserer Schutz technisch nicht möglich sei und insofern ein maximaler Schutz vorgesehen sei.

Die Darstellung der Deutschen Bahn ist also irreführend, eine Vortäuschung falscher Tatsachen.

Die Deutsche Bahn hat zudem ein Berechnungsverfahren gewählt, das im Wertebereich hoher Pegel zu vergleichsweise niedrigen Berechnungsergebnissen führt. Ebenso ist es bei der Ermittlung des sekundären Luftschalls.

Die Stadt hat jedoch eigene solide Gutachten eingeholt und verfügt deshalb über eigene Zahlen. Die Berechnungsergebnisse sind sowohl bei der Erschütterungsbelastung als auch für den sekundären Luftschall deutlich höher.

Dabei werden auch jeweils die Maximalwerte ermittelt. Die Gutachten der Bahn betrachten jedoch nur Mittelwerte

Die erforderlichen Berechnungsverfahren sind nicht durch rechtliche Vorschrift geregelt sind.

Im Hinblick auf den erforderlichen Schutz der Bewohner an der Trasse liegen die in den Gutachten der Stadt zugrunde gelegten Berechnungsverfahren auf der sicheren Seite.