Meldebescheinigungen und Melderegisterauskunft
Meldebescheinigung
Was benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Die Gebühr beträgt 6 Euro
Wichtig:
- eine beauftragte Person kann unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses für Sie eine Meldebescheinigung beantragen
Melderegisterauskunft
zur Auskunft aus dem Melderegister gem. §27 Landesmeldegesetz für Schleswig-Holstein -LMG- müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:
- schriftlicher Antrag an:
Stadt Bad Schwartau
Bürgerbüro
Markt 15
23611 Bad Schwartau - Vorname, Name und Geburtsdatum oder Vorname, Name und die frühere Anschrift müssen angegeben werden
- eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro muss
- per Überweisung oder Verrechnungscheck
- vorab auf das Konto der Stadt Bad Schwartau bei der Sparkasse Ostholstein
Kto.-Nr.: 2000040
BLZ 213 522 40
IBAN DE68213522400002000040
BIC NOLADE21HOL
zum Kasssenzeichen 12202.4311000 überwiesen werden
(Kopie des Überweisungsbeleges ist beizufügen).
Die Verwaltungsgebühr für einfache Melderegisterauskünfte nach § 27 Abs. 1 LMG beträgt lt. Tarifstelle 5.1.2.1 des allgemeinen Gebührentarifs der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren vom 15.05.200 (GVOBl. Schl.-H. S. 289) in der zur Zeit geltenden Fassung 12 Euro)
Ausgenommen nach § 24 Abs. 1 -LMG- sind Behörden und andere öffentliche Stellen