Am 6. Mai 2018 fand in Schleswig-Holstein die Kommunalwahl statt. An diesem Tag wurden in den Städten und Gemeinden die Gemeindevertretungen (Gemeindewahl), in den Kreisen die Kreistage (Kreiswahl) gewählt.
Das Endergebnis der Kommunalwahl in Bad Schwartau.
Das vorläufige Endergebnis der Kreiswahl.
Sitzung des Gemeindewahlausschusses vom 16.03.2018
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Listenwahlvorschäge für die Gemeindewahl
Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigkeiten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag
• das 16. Lebensjahr vollendet haben,
• seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben sowie
• nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.