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Die "Bacchantin" kehrt zurück ins Rathaus

Nachdem das Kunstwerk ›Bacchantin‹ von Paul Peterich im Zuge der Ausstellung „Paul Peterich – Leben. Werk. Erbe“ bereits von Mai bis Dezember 2019 im Rathaus präsentiert wurde, ist sie nun wieder im Eingangsbereich des Rathauses zu bewundern.

Die ›Bacchantin‹ ist ein Werk des Bildhauers Paul Peterich, der am 1. Februar 1864 als Sohn des Drechslermeisters Jasper Hinrich Peterich und seiner Frau Magdalene in der Lübecker Straße 31 in Schwartau geboren wurde. Er schuf die ›Bacchantin‹ im Jahr 1935, zwei Jahre vor seinem Tod am 22. September 1937.


Eine Bacchantin ist eine Anhängerin des griechischen Weingottes Dionysos, der wegen des Lärms, den sein stets feierndes Gefolge veranstaltet, von den Römern auch Bacchus (Rufer) genannt wurde. In späteren Jahrhunderten wurden Bacchanten und Bacchantinnen zum Synonym für enthemmt feiernde Menschen. Sie wurden ein beliebtes Motiv in den bildenden Künsten.

Das Kunstwerk ›Bacchantin‹ ist aus Bronze gefertigt und war ursprünglich vergoldet. Bevor der Gemeinnützige Bürgerverein der Stadt Bad Schwartau die ›Bacchantin‹ 2018 von einem privaten Anbieter aus Bautzen erwarb, hatte das Kunstwerk mehrere Jahrzehnte unter freiem Himmel als Gartendekoration gedient. Dies führte unter anderem zum Abtrag der ursprünglichen Vergoldung und zu Korrosion.

In diesem Jahr ließ der Gemeinnützige Bürgerverein einen maßgeschneiderten Sockel für das Kunstwerk anfertigen. Bad Schwartaus Museums- und Kulturmanagerin Judith Ohrtmann freut sich sehr, dass das Kunstwerk nun wieder öffentlich zugänglich ist und dankt dem Gemeinnützigen Bürgerverein für sein großes Engagement.

Das Kunstwerk ›Bacchantin‹ ist immer montags bis donnerstags in der Zeit von 09:00 – 16:00 Uhr und freitags zusätzlich von 09:00 – 12:00 Uhr geöffnet. Aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Lage müssen sich Interessierte vorab unter der E-Mail: ausstellung@bad-schwartau.de unter Angabe ihrer Kontaktdaten und des gewünschten Termins anmelden. Ab dem 10.08.2020 wird das Rathaus voraussichtlich wieder den Normalbetrieb aufnehmen, sodass das Kunstwerk zu den Öffnungszeiten des Rathauses besichtigt werden kann.

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