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Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 35a/ 5. Änderung der Stadt Bad Schwartau

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 35a/ 5. Änderung der Stadt Bad Schwartau für das Gebiet nördlich angrenzend an die Straßen Nieland und Loog, - Erweiterung des Gewerbegebietes
Langenfelde-Nord - nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der von dem Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung in seiner Sitzung am 29.08.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 5. Änderung des BPlanes Nr. 35a der Stadt Bad Schwartau für das Gebiet nördlich angrenzend an die Straßen Nieland und Loog, - Erweiterung des Gewerbegebietes Langenfelde-Nord - und die Begründung liegen vom 16.09.2022 bis zum 28.10.2022 bei der Stadt Bad Schwartau im Rathaus, Markt 15, im Aushang im 3. Obergeschoss während folgender Zeiten öffentlich aus:
montags 8.00 Uhr bis 17.45 Uhr
dienstags, mittwochs und donnerstags 8.00 Uhr bis 14.30 Uhr
freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.