Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht in Bad Schwartau: Nach der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen besteht auch in Bad Schwartau Maskenpflicht - täglich von 8 - 19 Uhr. Folgende Bereiche werden daher als Maskenpflicht ausgewiesen: Lübecker Straße, Markttwiete/Fußgängerzone, gesamter Marktplatz, in allen Passagen (Glockengang, Twiete, Marktarkaden, Rathauspassage), ZOB, Rensefelder Straße, Auguststraße/Europaplatz, Zentralparkplatz Eutiner Ring, Parkplatz P1 Center Eutiner Ring, ehemaliger Wochenmarkt Parkplatz, Bahnhofsvorplatz, Bahnhofsgelände
Das Rathaus ist aufgrund des Pandemiegeschehens bis auf Weiteres nur eingeschränkt für die Öffentlichkeit zugänglich. Ein Betreten ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr möglich.
Bitte halten Sie sich konsequent an die Präventionshinweise. Beachten Sie strikt die Hygienemaßnahmen und halten Sie Abstand.
Wir sind weiter für Sie da. Schnell und unkompliziert online einen Termin reservieren
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen zunächst telefonisch, per E-Mail oder Post vorzutragen. Sollte ein Besuch jedoch unumgänglich sein, werden Sie gebeten, über das Online-Terminbuchungsmodul für bestimmte Bereiche der Verwaltung einen Termin zu reservieren.
Ein Termin im Rathaus darf nur wahrgenommen werden, wenn keine Symptome vorliegen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten! Im Rathaus ist zwingend von den Besucherinnen und Besuchern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Mindeststandard OP-Maske oder FFP2-Maske, und eine Abstandsregelung von mind. 1,5 Metern einzuhalten. Falls die/der persönliche Ansprechpartnerin/Ansprechpartner im Rathaus nicht bekannt sein sollte, stehen unsere allgemeinen Kontaktmöglichkeiten wie gewohnt zur Verfügung: Stadtverwaltung: 0451 2000-0, E-Mail: stadtverwaltung@bad-schwartau.de
Einschränkungen für andere öffentliche Einrichtungen und öffentliche Veranstaltungen richten sich nach den Erlassen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren und den Verfügungen des Landrates des Kreises Ostholstein auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.
Fragen zu Corona, insbesondere zur Rechtslage in Ostholstein, können schriftlich gestellt werden per E-Mail an: buergertelefon-oh@kreis-oh.de
Hotline des Landes Schleswig-Holstein: 0431 79700001
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zu allgemeinen Informationen zum Coronavirus: 030 346465-100
Impftermin-Hotline 0800 / 455 655 0
Umfangreiche Informationen zur Corona-Schutzimpfung finden Sie hier...
Neueste Mitteilungen, Verfügungen und Pressemitteilungen
Dieser Internetauftritt ist barrierefrei gestaltet und damit auch für Menschen mit Behinderungen gut nutzbar. Die Anforderungen der BITV (barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) und der WAI (Web Accessibility Initiative) sind die Kriterien, an denen sich die Barrierefreiheit auf www.bad-schwartau.de orientiert.
Barrierefreies (-armes) Internet
Im Dezember 2016 wurde die EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen verabschiedet.
Internet bedeutet auch die Unabhängigkeit von der Hilfe anderer. Informationen und Angebote von Internetseiten sollen auch Menschen mit Behinderung zugänglich sein (BIK für alle). Das ist längs nicht immer so: Viele Websites verursachen aufgrund ihres Designs und Layouts Barrieren in der Nutzung für Personen mit Behinderung. Menschen mit Sinnesbehinderung, besonders sehbehinderte und blinde Menschen, können große Bereiche des Mediums Internet nicht nutzen und werden somit ausgeschlossen.
Das Büro der Touristinformation der Stadt Bad Schwartau befindet sich gleich im Eingang des Rathauses, Markt 15. Gern können Sie uns auch eine E-Mail schreiben.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 8 - 12:30 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitag 8 - 12 Uhr