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Das städtische "Parlament"

Die Stadtverordnetenversammlung hält ihre Sitzungen im Sitzungssaal des Rathauses ab. Die für die Dauer von 5 Jahren gewählten Stadtverordneten versammeln sich regelmäßig zu einer Stadtverordnetenversammlung und beraten dort über wichtige kommunalpolitische Entscheidungen. Die verschiedenen Ausschüsse tagen ebenfalls im Sitzungssaal und beraten im Vorwege über wichtige Entscheidungen.

Die Sitzungen sind öffentlich, interessierte Besucher sind jederzeit herzlich willkommen.

Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

Das Grundgesetz und die Verfassungen der Länder räumen den Landkreisen, Städten und Gemeinden das Recht ein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Verwaltung dient ausschließlich der Allgemeinheit und ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an Gesetz und Recht gebunden.

Durch die Wahl einer gemeinsamen Vertretung, die Stadtverordnetenversammlung, besitzen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Diese Vertretung geht wie auf Bundes- und Landesebene aus einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl hervor.

Alle kommunalen Grundsatzentscheidungen

 Die Stadtverordnetenversammlung als Vertretung der Bad Schwartauer Bürgerinnen und Bürger ist neben dem Bürgermeister das Hauptorgan der Stadt Bad Schwartau. In ihm werden die kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen für das Zusammenleben im Gebiet der Stadt getroffen, die durch die Verwaltung ausgeführt und überwacht werden. Das Gremium entscheidet beispielsweise über den Bau von Kindergärten und Schulen, Sportanlagen und kulturellen Einrichtungen. Die wohl wichtigste Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung ist es, den Haushalt und damit alle städtischen Ausgaben zu genehmigen.

 

Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung

CDU 14
SPD 7
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6
WBS 4
FDP 2
WiBS 2023 2