Nach Rücksprache mit dem Kreis Ostholstein gibt Bürgermeister Dr. Brinkmann ab dem 27.03.2020 die Hundesausläufe in Bad Schwartau wieder frei.
Bitte halten Sie dort die Abstände ein und bilden keine Gruppen!
Zudem weist der Bürgermeister darauf hin, dass Hunde überall an der Leine geführt werden dürfen (Wald, Kurpark, Fußgängerzone). Außerhalb dieser besonderen Gebiete sogar ohne Leine, wenn sie „gehorchen“!
Der Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts Bad Schwartau wird zum 01.10.2009 wie folgt zugelegt:
1. dem Amtsgericht Eutin:
die Gemeinden Ratekau und Timmendorfer Strand,
2. dem Landgericht Lübeck:
die Gemeinden Bad Schwartau und Stockelsdorf.