Baumschnitt- und Fällarbeiten sind laut Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. des Folgejahres erlaubt.
Eine Baumschutzsatzung existiert für Bad Schwartau zurzeit nicht. Ein Baum kann im B-Plan als zu erhalten festgesetzt sein, siehe „Bebauungspläne“. Möglich ist auch die Einstufung eines Baumes als ortsbild- oder landschaftsbildprägend durch die Naturschutzbehörde des Kreises. In diesem Fall stellen Schnitt- und Fällmaßnahmen einen Eingriff dar. Dies ist im Einzelfall abzustimmen.
Weitere Links:
1. Baumschutzsatzung in Schleswig-Holstein
2. Landesseiten, Landwirtschaft und Umwelt
3. Unter Landwirtschafts- und Umweltatlas kann zu den Links aufgeführten Umweltthemen (auf + klicken, um Untergruppen zu öffnen) auf der Landkarte die entsprechende Info für Teilgebiete gesucht werden. Am besten den gewünschten Bereich mit der +-Lupe aufziehen, vieles wird erst bei entsprechender Vergrößerung angezeigt!
Beispiel: Schutzgebiete - Landschafts- oder Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet, EU-Vogelschutzgebiet. Zum einzelnen Gebiet sind dann meist noch Informationen abrufbar.
Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.