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Status des Baumschutzes in Bad Schwartau

Baumschnitt- und Fällarbeiten sind laut Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. des Folgejahres erlaubt.

Eine Baumschutzsatzung existiert für Bad Schwartau zurzeit nicht. Ein Baum kann im B-Plan als zu erhalten festgesetzt sein, siehe „Bebauungspläne“. Möglich ist auch die Einstufung eines Baumes als ortsbild- oder landschaftsbildprägend durch die Naturschutzbehörde des Kreises. In diesem Fall stellen Schnitt- und Fällmaßnahmen einen Eingriff dar. Dies ist im Einzelfall abzustimmen.

 

Weitere Links:

1. Baumschutzsatzung in Schleswig-Holstein

2. Landesseiten, Landwirtschaft und Umwelt

3. Unter Landwirtschafts- und Umweltatlas kann zu den Links aufgeführten Umweltthemen (auf + klicken, um Untergruppen zu öffnen) auf der Landkarte die entsprechende Info für Teilgebiete gesucht werden. Am besten den gewünschten Bereich  mit der +-Lupe aufziehen, vieles wird erst bei entsprechender Vergrößerung angezeigt!

Beispiel: Schutzgebiete - Landschafts- oder Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet, EU-Vogelschutzgebiet. Zum einzelnen Gebiet sind dann meist noch Informationen abrufbar.

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.