Antrag und Unterlagen und sowie Bericht der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes veröffentlichen
Volltext
Wenn Sie als Genehmigungsbehörde die Errichtung und den Betrieb einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigen wollen, müssen Sie den Antrag nebst Dokumenten bei sich sowie an geeigneter Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich auslegen.
Verfahrensablauf
- Sie geben die Auslegung über das Amtsblatt im Vorwege bekannt.
- Sie legen den Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in Ihrer Behörde und an einer geeigneten Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich aus.
- Sie nehmen Einwendungen entgegen.
Ansprechpunkt
Landesamt für Umwelt in Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
- Es handelt sich um eine Anlage, die genehmigungsbedürftig ist.
Erforderliche Unterlagen
- Der Antrag auf Genehmigung eines Vorhabens
- Die dem Antrag beigefügten Unterlagen
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die für die Entscheidung wichtig sind, da sie Angaben über Auswirkungen des Vorhabens enthalten
- Gegebenenfalls der UVP-Bericht
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 21.03.2024
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Kosten
- Geb�hr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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