Rathaus:
Markt 15

23611 Bad Schwartau
Tel.: +49 (0451) 2000-0
Fax : +49 (0451) 2000-2020
stadtverwaltung@bad-schwartau.de

 

„Sauberkeits-Hotline" 0800-1023555

 

Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag:

09.00 - 12.00 und 15.00 - 17:45 Uhr
Dienstag - Freitag: 

09.00 - 12.00 Uhr


Bürgerbüro:
Telefon: 2000-2335


Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag:

08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag:

08.00 Uhr - 16.00 Uhr

Mittwoch:

08.00 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.00 - 18.00 Uhr
Freitag:

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

 

Öffnungszeiten Bauaufsicht:

Montag:

09.00 - 12.00 Uhr, 15.00 - 17.45 Uhr
Donnerstag:

09.00 - 12.00 Uhr

Tel.: 2000-2621
Tel.: 2000-2622
Tel.: 2000-2623

Die Eheschließung

Bild vom Trauzimmer mit rotem Sofa
Das Trauzimmer im Rathaus im neuen Look

Grundsätzlich wird Ihr Termin zur Eheschließung bei der Anmeldung mit Ihnen vereinbart (frühestens sechs Monate vorher). Sie können aber vorab Ihren Wunschtermin bei mir telefonisch reservieren.


Die Trauungen finden in der Regel montags in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 17.45 Uhr, dienstags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr statt.

 

Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.

 


Im Jahr 2012 sind Trauungen an folgenden Samstagen möglich:

 

05. Mai 2012

16. Juni 2012

14. Juli 2012

 

Bei Eheschließungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten ist eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 80,00 € zu entrichten.


Das Trauzimmer des Standesamtes Bad Schwartau befindet sich im ersten Obergeschoss des Rathauses.

Informationen zur Eheschließung

Sollte es aus wichtigem Grund nicht möglich sein, dass beide Verlobten gemeinsam die Eheschließung im Standesamt anmelden, ist es möglich, dass die/der Verlobte mit dem hier hinterlegten Formular die Anmeldung zur Eheschließung allein durchführt. 

Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

Vollmacht_komplett.pdf

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen.

 

Sollten Sie nicht in Bad Schwartau wohnhaft sein, wollen aber dennoch hier heiraten, so ist die Anmeldung zur Eheschließung bei Ihrem Standesamt des Wohnortes vorzunehmen.

 

Welche Unterlagen benötigen Sie zur Anmeldung der Eheschließung?

 

Leider kann man dies so pauschal nicht beantworten, da jeder Fall unterschiedlich ist. Die vorzulegenden Unterlagen hängen von der Staatsangehörigkeit und des Familienstandes der Person ab. Bitte kontaktieren Sie mich, damit ich dies mit Ihnen persönlich besprechen kann.

 

Eine kleine Übersicht, was benötigt werden kann:

 

  1. Sie sind in Deutschland geboren, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und waren noch nie verheiratet:

    Als Nachweis zur Person und des Familienstandes benötigen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde und eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (vom Standesamt des Geburtsortes).

    Hinweis: Eine Geburtsurkunde reicht nicht aus!
     
  2. Sie sind in Deutschland geboren, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind geschieden:

    Unterlagen siehe Punkt 1 sowie eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (Familienbuch) der letzten Vorehe (vom Standesamt der Eheschließung) und rechtskräftiges Scheidungsurteil.
     
  3. Sie sind in Deutschland geboren, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind verwitwet:

    Unterlagen siehe Punkt 1 sowie eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (Familienbuch) der Vorehe (vom Standesamt der Eheschließung) und eine Sterbeurkunde
     
  4. Sie sind nicht in Deutschland geboren oder besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit:

    Bitte kontaktieren Sie mich!
       
  5. Sie haben Kinder, gemeinsame oder welche, für die Sie eine Vermögenssorge bzw. alleinige Sorge besitzen. Oder welche, die sich der Namensführung anschließen wollen?

    Auch hier kontaktieren Sie mich bitte!

Termine

Donnerstag, 17.05.2012
Samstag, 19.05.2012 07:00 - 13:00
Sonntag, 20.05.2012
Montag, 21.05.2012
Mittwoch, 23.05.2012 07:00 - 13:00
ganzer Monat

Jahresübersicht