Der ePass stellt sich vor
ePass ist die Abkürzung für „elektronischer Reisepass“, also für einen Reisepass mit Chip. Im ePass-Chip sind personen- und dokumentenbezogene Daten gespeichert: zur Person: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit; zum Dokument: Seriennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdauer.
Außerdem sind noch sogenannte biometrische Daten gespeichert: bis zum Ausstellungsdatum 31.10.2007 das Passfoto, und bei Beantragung ab dem 01.11.2007 das Foto und die Fingerabdrücke.
Für den ePass werden zwei Fingerabdrücke benötigt. Die Abdrücke werden bei der Beantragung in der Passbehörde mithilfe von Scannern aufgenommen. Wenn man den Finger auf die Glasscheibe legt, wird der Fingerabdruck sekundenschnell elektronisch erfasst – ganz ohne Stempelfarbe.
Im Regelfall wird ein ePass für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Antrag auch für Kinder, von denen der Fingerabdruck ab 6 Jahren abgenommen wird.
Alte Pässe behalten übrigens ihre Gültigkeit. Neben den regulären Pässen wird es weiterhin die vorläufigen Reisepässe und Kinderreisepässe geben, die ohne Chip ausgestellt werden.
Mit der Einführung der Fingerabdrücke im ePass werden die Gebühren nicht angehoben. Ein zehn Jahre gültiger ePass kostet in Deutschland weiterhin 59 Euro. Für einen sechs Jahre gültigen ePass, der für Personen unter 24 Jahren ausgestellt wird, beträgt die Gebühr 37,50 Euro.
Fragen zur (Sicherheits-)Technik im ePass beantwortet das Service-Center des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
Telefon: 01805 274-300 (8 – 17 Uhr für 12 Cent pro Minute).
E-Mail: ePass@bsi.bund.de
Ausführlichere Informationen erhalten Sie über das Internetportal des Bundesministeriums des Innern unter
www.ePass.de oder www.bmi.bund.de oder im Bürgerbüro im Rathaus.





Info-Broschüre
Familienkompass
Imageclip
Rats- und Bürger Informationssystem
