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Und in der Ergänzung von 1994 heißt es:
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Tatsächlich aber gibt es noch immer viele Bereiche, in denen die Chancen von Männern und Frauen, Mädchen und Jungen nicht gleich sind.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist für Sie da
- wenn Sie Informationen und Auskünfte benötigen
- wenn Sie von psychischer und physischer Gewalt betroffen sind
- wenn Sie Kontakt zu Frauengruppen oder Initiativen suchen, die sich mit gleichstellungsrelevanten Themen befassen
- wenn Sie selbst Initiativen oder Projekte initiieren möchten
- wenn Sie die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten kennen lernen möchten
Alle Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt.





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