Die Hundesteuer
Sie können Ihren Hund im Bürgerbüro an- oder abmelden.
Der Steuerbescheid und die Hundemarke werden Ihnen zugeschickt.
Die Steuerbeträge
- 76,-- für den ersten Hund
- 97,-- für den zweiten Hund
- 117,-- für jeden weiteren Hund
Wichtig:
- Über Steuerermäßigungen (z. B. bei Wachhunden) oder Steuerbefreiungen (z. B. bei Blindenhunden) informiert Sie gerne die Steuerabteilung (Zimmer 306 im III. OG, Herr Franke, Tel. 2000-2041)





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