Meldergisterauskunft
zur Auskunft aus dem Melderegister gem. § 27 Landesmeldegesetz für Schleswig-Holstein -LMG- müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- schriftlicher Antrag an:
Stadt Bad Schwartau
Bürgerbüro
Markt 15
23611 Bad Schwartau - Vorname, Name und Geburtsdatum oder Vorname, Name und die frühere Anschrift müssen angegeben werden
- eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 7,50 EURO muss
- in Briefmarken oder per Verrechnungsscheck beigefügt werden
- vorab auf das Konto der Stadt Bad Schwartau bei der Sparkasse Ostholstein / BLZ 213 522 40 / Kto.-Nr.: 2 000 040 / zum Kassenzeichen 1100.1000 überwiesen werden
(Kopie des Überweisungsbeleges ist beizufügen).
Die Verwaltungsgebühr für einfache Melderegisterauskünfte nach § 27 Abs. 1 LMG beträgt lt. Tarifstelle 5.1.2.1 des allgemeinen Gebührentarifs der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren vom 15.05.200 (GVOBl. Schl.-H. S. 289) in der zur Zeit geltenden Fassung 7,50 EURO)
Ausgenommen nach § 24 Abs. 1 -LMG- sind Behörden und andere öffentliche Stellen





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