Die Fundsachen
Eine Fundsache können Sie bei uns im Bürgerbüro oder direkt im Fundbüro, Zimmer E 8, bei Frau Miotke abgeben. Sie können hier auch nachfragen, wenn Sie selbst etwas verloren haben.
Wo wird eine Fundsache aufbewahrt?
- große Fundsachen, z. B. Fahrräder oder Mopeds, geben Sie bitte ab bei der
Polizeizentralstation Bad Schwartau
Eutiner Ring 4
23611 Bad Schwartau
- wenn Sie uns die Fundsache/n anzeigen, können wir den Baubetriebshof der Stadt Bad Schwartau damit beauftragen, den Gegenstand/die Gegenstände abzuholen.
Wichtig:
- jeder Fund von mehr als 5,-- bedarf der Anzeige. Sie können diesen dann bei sich zu Hause aufbewahren. Sie sind jedoch verpflichtet, den Gegenstand auf Anforderung bei der Stadt abzuliefern
- die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate
- Sie erhalten Finderlohn bis zum Wert
von 511,29 : 5 %
vom Mehrwert 3 %
Verwaltungsgebühren:
- für Fundsachen im Wert bis zu 25 € = 2 €
- für Fundsachen im Wert von 25 € bis 50 € = 6 €
- bei einem Wert von über 50 € für den Mehrwert zusätzlich 2 %





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