Der Reisepass (Der EU-Biometrie-Pass)
Alle Deutschen können einen Reisepass erhalten. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen Sie für den Reisepass die schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Hier gelangen Sie direkt zur Einverständniserklärung.
Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen den alten Reisepass als Andenken wieder mitgeben, nachdem wir ihn als ungültig gekennzeichnet haben.
Ab einem Alter von 6 Jahren müssen 2 Fingerabdrücke im Bürgerbüro abgenommen werden.
Was benötigen Sie?
- Ein neues biometrietaugliches Passbild (Frontalaufnahme)
- Den alten Reisepass, auch wenn dieser bereits ungültig ist.
- Sollten Sie Ihren Reisepass verloren haben, keinen besitzen oder wurde er Ihnen gestohlen, bringen Sie bitte Ihre Geburts- / oder Heiratsurkunde zur Beantragung mit.
Verfahren / Dauer
- In der Regel können Sie mit ca. 4 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen, in der Ferienzeit sogar länger.
- Expresspass: Ihr Reisepass ist gegen Aufpreis innerhalb von 72 Stunden abholbereit.
- 48-Seiten-Pass: dieser Reisepass hat 48 Seiten, gegenüber dem normalen Reisepass mit 24 Seiten
- 48-Seiten-Express-Pass: Reisepass mit 48 Seiten im 72-Stunden-Verfahren
Die Gebühr richtet sich nach dem Alter:
- Reisepass:
Gebühr bis 24 Jahre beträgt: 37,50 => (5 Jahre Gültigkeit)
Gebühr ab 24 Jahre beträgt: 59,00 => (10 Jahre Gültigkeit) - Expresspass:
Gebühr bis 24 Jahre beträgt: 69,50 => (5 Jahre Gültigkeit)
Gebühr ab 24 Jahre beträgt: 91,00 => (10 Jahre Gültigkeit) - 48-Seiten-Pass:
Gebühr bis 24 Jahre beträgt: 64,50 => (5 Jahre Gültigkeit)
Gebühr ab 24 Jahre beträgt: 86,00 => (10 Jahre Gültigkeit) - 48-Seiten-Express-Pass:
Gebühr bis 24 Jahre beträgt: 96,50 => (5 Jahre Gültigkeit)
Gebühr ab 24 Jahre beträgt: 118,00 => (10 Jahre Gültigkeit)
Hinweis:
siehe auch vorläufiger Reisepass





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