Der neue elektronische Personalausweis ab 01.11.2010
Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Der elektronische Personalausweis kann auf Antrag schon ab Geburt ausgestellt werden. Die Unterschrift ist ab einem Alter von 10 Jahren zu leisten.
Einverständniserklärung der Eltern
Für die Antragstellung:
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- alten Personalausweis
- falls nicht vorhanden: Kinderausweis, Reisepass, Geburts- oder Heiratsurkunde
- persönliches Erscheinen ist leider unumgänglich
- unter 16 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern erforderlich (s. oben)
- 0 - 24 Jahre: 22,80 Euro
- ab 24 Jahren: 28,80 Euro
INFO:
Der neue elektronische Personalausweis enthält einen integrierten Chip, auf dem Ihre persönlichen Daten und der Fingerabdruck (ab 16 Jahren) gespeichert werden können. Diese Funktion müssen Sie aber nicht nutzen, sie kann nach Erklärung ausgeschaltet werden.
Bei Antragstellung wird Ihnen ein Handbuch über die Funktionen und die Nutzung des neuen Personalausweises ausgehändigt.





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