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Reisepass im Expressverfahren (Expresspass)
[Nr.99085001012002 ]

Leistungsbeschreibung

Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. Benötigen Sie Ihren Reisepass bereits früher, können Sie einen Expresspass beantragen. Expresspassbestellungen, die Werktags (Montag bis Freitag) bis 12.00 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12.00 Uhr, an die Passbehörde zugestellt. Fällt die Zustellung auf einen Feiertag, wird die Zustellung am darauffolgenden Werktag vorgenommen.

Abgesehen von der schnelleren Lieferung handelt es sich bei einem Expresspass um einen ganz normalen Reisepass.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Alter / Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • Personalausweis und
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.).

Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren werden zusätzlich zu der jeweiligen Gebühr 32,00 Euro erhoben (s.u. § 15 PassV).

Rechtsgrundlage

Passgesetz (PaßG),
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV).

Zuständig

Amtsleiter Dennis Wiese
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Kontakt

Ordnungsamt
Bürgerdienste
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Telefon: 0451 2000-2332
Raum: E 27
Fax: 0451 2000-2020
sebastian.peschke@bad-schwartau.de
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Ordnungsamt
Bürgerdienste
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Telefon: 0451 2000-2333
Fax: 0451 2000-2020
stefan.kuschewitz@bad-schwartau.de
Raum: E26
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Ordnungsamt
Bürgerdienste
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Telefon: 0451 2000-2331
Fax: 0451 2000-2020
andrea.leihe@bad-schwartau.de
Raum: E25
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Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.