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Reisepass: Vorläufiger Reisepass
[Nr.99085001012004 ]

Leistungsbeschreibung

Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses  oder eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Pässen ist dem jeweiligen Benutzungszweck anzupassen, sie darf jedoch höchstens ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde, Bürgerbüro).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sSorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr,
  • gegebenenfalls Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils,
  • Personalausweis und
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.).

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren in Höhe von 26,00 Euro erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.

Rechtsgrundlage

  • Passgesetz (PaßG),
  • Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV),
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV).

Was sollte ich noch wissen?

Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Mit der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sollte gleichzeitig ein endgültiger Reisepass beantragt werden.

Zuständig

Amtsleiter Dennis Wiese
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Kontakt

Ordnungsamt
Bürgerdienste
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Telefon: 0451 2000-2332
Raum: E 27
Fax: 0451 2000-2020
sebastian.peschke@bad-schwartau.de
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Ordnungsamt
Bürgerdienste
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Telefon: 0451 2000-2333
Fax: 0451 2000-2020
stefan.kuschewitz@bad-schwartau.de
Raum: E26
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Ordnungsamt
Bürgerdienste
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Telefon: 0451 2000-2331
Fax: 0451 2000-2020
andrea.leihe@bad-schwartau.de
Raum: E25
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Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.