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Personalausweis: Verlustanzeige
[Nr.99008001014002 ]

Leistungsbeschreibung

Ist der Personalausweis abhanden gekommen, das heißt der Personalausweis ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber die Pflicht, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen und im Falle des Wiederauffindens den Ausweis vorzulegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtlicher Lichtbildausweis oder Führerschein).

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Verlustanzeige sollte - zumal im eigenen Interesse - unverzüglich erstattet werden.

Rechtsgrundlage

§ 27 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG).

Zuständig

Amtsleiter Dennis Wiese
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Kontakt

Ordnungsamt
Bürgerdienste
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Telefon: 0451 2000-2332
Raum: E 27
Fax: 0451 2000-2020
sebastian.peschke@bad-schwartau.de
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Ordnungsamt
Bürgerdienste
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Telefon: 0451 2000-2333
Fax: 0451 2000-2020
stefan.kuschewitz@bad-schwartau.de
Raum: E26
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Ordnungsamt
Bürgerdienste
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Telefon: 0451 2000-2331
Fax: 0451 2000-2020
andrea.leihe@bad-schwartau.de
Raum: E25
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Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.