Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Die Beantragung eines neuen Personalausweises ist erforderlich.
Ist die Bearbeitungsdauer von 4 Wochen zu lang, kann bei Bedarf ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Dieser wird unmittelbar ausgestellt.
Für die Verlustanzeige selbst fallen keine Gebühren an.
Wird gleichzeitig ein neuer und / oder ein vorläufiger Personalausweis beantragt, sind Gebühren nach der Personalausweisgebührenverordnung zu entrichten.
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel Reisepass, amtlicher Lichtbildausweis oder Führerschein) sowie einen Nachweis zur Richtigkeit der Schreibweise Ihres Namens (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.).
Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.