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Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen

Leistungsbeschreibung

Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der Nutzung einer Anlage.

Nach der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) wird unterschieden in verfahrensfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben:

  • § 63 LBO - Verfahrensfreie Bauvorhaben, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
  • § 67 LBO - Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
  • § 69 LBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag) oder
  • § 68 LBO - Genehmigungsfreistellung.

Rechtsgrundlage

§§ 63, 67 - 69 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).

Zuständig

Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Kontakt

Bauamt
Bauordnung
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Telefon: 0451 2000-2621
Fax: 0451 2000-2020
markus.baumgarn@bad-schwartau.de
Raum: 306
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Bauamt
Bauordnung
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Telefon: 0451 2000-2623
Fax: 0451 2000-2020
kay-uwe.lange@bad-schwartau.de
Raum: 305
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Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.