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Bauprodukte: Überwachung des Einbaus bestimmter Bauprodukte

Leistungsbeschreibung

Bestimmte Bauprodukte erfordern eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der mit der Anwendung betrauten Personen. Deshalb muss der Einbau dieser Produkte auf der Baustelle überwacht werden.

Die Überwachung erfolgt durch eine, von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anerkannte, Überwachungsstelle.

An wen muss ich mich wenden?

An eine anerkannte Überwachungsstelle.

Anerkannte Überwachungsstellen können Sie dem Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) entnehmen.

Rechtsgrundlage

§ 19 Abs. 6 in Verbindung mit § 26 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).

Zuständig

Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Kontakt

Bauamt
Bauordnung
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Telefon: 0451 2000-2621
Fax: 0451 2000-2020
markus.baumgarn@bad-schwartau.de
Raum: 306
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Bauamt
Bauordnung
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Telefon: 0451 2000-2623
Fax: 0451 2000-2020
kay-uwe.lange@bad-schwartau.de
Raum: 305
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Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.