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Öffentliche Versammlung: anzeigen
[Nr.99089016008000 ]

Leistungsbeschreibung

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese/n grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmer/innen oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen.
Gegebenenfalls werden im Vorfeld mit der Veranstalterin / dem Veranstalter Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dessen/deren Gebiet die Versammlung stattfinden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen enthalte, wie

  • Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterinder anzeigenden Person (Privatperson oder Organisation),
  • Name und Anschrift, Telefon und Fax / E-Mail des Versammlungsleiters / der Versammlungsleiterin,
  • Bezeichnung des geplanten Ablaufs der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema.
  • Bei Aufzügen den geplanten Streckenverlauf.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung hat mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (Einladung beziehungsweise Aufruf) der Versammlung zu erfolgen.

Rechtsgrundlage

  • § 11 Versammlungsfreiheitsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (VersFG SH),
  • Art. 8 Grundgesetz (GG).

Zuständig

Amtsleiter Dennis Wiese
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Kontakt

Ordnungsamt
Markt 15
23611 Bad Schwartau
Karte anzeigen

Telefon: 0451 2000-2300
Fax: 0451 2000-2020
Raum: E3
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Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.