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Das Standesamt

Die Eheschließung

Grundsätzlich wird Ihr Termin zur Eheschließung bei der Anmeldung mit Ihnen vereinbart (frühestens sechs Monate vorher). Sie können aber vorab Ihren Wunschtermin telefonisch reservieren.

Die Trauungen finden in der Regel
montags in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 17.45 Uhr,
dienstags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr statt, sowie an folgenden ausgewählten Samstagen an:

  • 04. Mai 2024
  • 01. Juni 2024
  • 13. Juli 2024
  • 10. August 2024
  • 14. September 2024

Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.

Bei Eheschließungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten ist eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € zu entrichten.

Es finden keine Trauungen an Sonntagen statt.

Das Trauzimmer des Standesamtes Bad Schwartau befindet sich im ersten Obergeschoss des Rathauses, welches barrierefrei mittels Fahrstuhl erreicht werden kann.

Informationen zur Eheschließung

Sollte es aus wichtigem Grund nicht möglich sein, dass beide Verlobten gemeinsam die Eheschließung im Standesamt anmelden, ist es möglich, dass die/der Verlobte mit dem hier hinterlegten Formular die Anmeldung zur Eheschließung allein durchführt.

Sollten Sie nicht in Bad Schwartau wohnhaft sein, wollen aber dennoch hier heiraten, so ist die Anmeldung zur Eheschließung bei Ihrem Standesamt des Wohnortes vorzunehmen.

Welche Unterlagen benötigen Sie zur Anmeldung der Eheschließung?

Leider kann man dies so pauschal nicht beantworten, da jeder Fall unterschiedlich ist. Die vorzulegenden Unterlagen hängen von der Staatsangehörigkeit und des Familienstandes der Person ab. Bitte kontaktieren Sie mich, damit ich dies mit Ihnen persönlich besprechen kann.

Eine kleine Übersicht, was benötigt werden kann:

1. Sie sind in Deutschland geboren, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und waren noch nie verheiratet:

Als Nachweis zur Person und des Familienstandes benötigen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde und eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (vom Standesamt des Geburtsortes).

Hinweis: Eine Geburtsurkunde reicht nicht aus.

2. Sie sind in Deutschland geboren, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind geschieden:

Unterlagen siehe Punkt 1 sowie eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (Familienbuch) der letzten Vorehe (vom Standesamt der Eheschließung) und rechtskräftiges Scheidungsurteil.

3. Sie sind in Deutschland geboren, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind verwitwet: 

Unterlagen siehe Punkt 1 sowie eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (Familienbuch) der Vorehe (vom Standesamt der Eheschließung) und eine Sterbeurkunde

4. Sie sind nicht in Deutschland geboren oder besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit: 

Bitte kontaktieren Sie mich!

5. Sie haben Kinder, gemeinsame oder welche, für die Sie eine Vermögenssorge bzw. alleinige Sorge besitzen. Oder welche, die sich der Namensführung anschließen wollen? 

Auch hier kontaktieren Sie mich bitte!

Kontakt

Ordnungsamt
Standesbeamtin
Markt 15
23611 Bad Schwartau

Telefon: 0451 2000-2321
Fax: 0451 2000-2020
E-Mail schreiben
Raum: E 7

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.