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An-, Ab- und Ummeldung

Die Anmeldung

Was benötigen Sie:

  • die Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis/-reisepass oder Geburtsurkunde) aller zuziehenden Personen

Wichtig:

  • laut Bundesmeldegesetz (§ 17 BMG) müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen anmelden
  • die Anmeldung kann nicht auf dem Postwege erledigt werden

Die Abmeldung

Gem. § 17 BMG ist die Abmeldung erforderlich bei

  • Wegzug ins Ausland
  • Wenn keine neue Wohnung bezogen wird (Abmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung)

Was benötigen Sie:

Wichtig:

  • wie bei der Anmeldung, beträgt auch die Frist zur Abmeldung 2 Wochen

 

Die Ummeldung

Was benötigen Sie:

Wichtig:

  • Die Ummeldung müssen Sie innerhalb von 2 Wochen vornehmen
  • die Ummeldung kann nicht auf dem Postwege erledigt werden

Ummeldung des Fahrzeugscheins

Eine Anschriftenänderung im Fahrzeugschein bei Umzug innerhalb von Ostholstein kann ebenfalls im Bürgerbüro vorgenommen werden.
Kosten: 10,70 €

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.