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Kommunalwahl 2018 - das Endergebnis

Am 6. Mai 2018 fand in Schleswig-Holstein die Kommunalwahl statt. An diesem Tag wurden in den Städten und Gemeinden die Gemeindevertretungen (Gemeindewahl), in den Kreisen die Kreistage (Kreiswahl) gewählt.

Das Endergebnis der Kommunalwahl in Bad Schwartau.

Das vorläufige Endergebnis der Kreiswahl.

Gemeindewahlausschuss

Sitzung des Gemeindewahlausschusses vom 16.03.2018

Wahlvorschläge

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

Listenwahlvorschäge für die Gemeindewahl

Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigkeiten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag
• das 16. Lebensjahr vollendet haben,
• seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben sowie
• nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Kontakt

Ordnungsamt
Markt 15
23611 Bad Schwartau

Telefon: 0451 2000-2300
Fax: 0451 2000-2020
Raum: E3

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.